(in German)
Ausschreibung offen von 22.11.2023 14:00 bis 28.02.2024 12:00
Die Wechselwirkungen zwischen Klimawandel und Gesundheit sind unbestritten – Verhaltensänderungen und Anpassungen auf individueller Ebene sind notwendig. Herausforderungen bestehen unter anderem darin, die notwendige Awareness zu schaffen, das notwendige Wissen für die Umsetzung von Anpassungen im eigenen Lebensumfeld bereitzustellen und die Motivation für Änderungen zu unterstützen. Wo können innovative Lösungen ansetzen, die das Wissensniveau, die Awareness sowie die Motivation zur Umsetzung von Änderungen steigern, sowie bestenfalls die Auswirkungen des Klimawandels mildern? Technologien stehen hierbei nicht im Zentrum, sondern haben eine ermöglichende Funktion (enabler) und können durchaus auch spielerisch eingesetzt werden (serious gaming). Es geht hier nicht nur um forschungsgetriebene, sondern auch um soziale und organisatorische Innovation. Die Adressierung der Themenstellungen bedarf der interdisziplinären Zusammenarbeit unter Einbindung der relevanten Nutzer:innengruppen.
Was wird gefördert?
In dieser Ausschreibung können kooperative F&E Projekte in den Förderkategorien Industrielle Forschung und Experimentelle Entwicklung eingereicht werden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden inter- und transdisziplinäre Konsortien bestehend aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Sonstigen, unter Einbeziehung von Endanwender:innen. Daseinsvorsorger und Gemeinden sind in den Konsortien besonders in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. als Anbieter von Pflege- und Betreuungsdiensten) von Interesse und werden bei entsprechendem Profil im Projekt als Unternehmen gewertet.
Wie hoch ist die Förderung?
Für die Ausschreibung steht ein Budget in der Höhe von 3 Mio Euro zur Verfügung. Die Förderquote ist abhängig vom Organisationstyp der einzelnen Partner (KMU, MU, GU, Forschungseinrichtung, Sonstige).
Was sind die Einreichkriterien?
Einreichberechtigt sind Konsortien, bestehend aus mindestens zwei Partnern, wobei zumindest ein österreichisches Unternehmen am Projektvorhaben beteiligt sein muss. Im Projektkonsortium muss zudem entweder ein KMU, eine Forschungseinrichtung oder eine Organisation aus einem weiteren EU-Mitgliedstaat oder einer Vertragspartei des EWR-Abkommens vertreten sein. Zudem sind Anforderungen an die Kostenaufteilung zu beachten. Weitere Angaben zu den Ausschreibungsinhalten und den weiteren Anforderungen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie im Instrumentenleitfaden im Downloadbereich.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die Einreichung findet online über den eCall statt.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Förderentscheidung ist für Juni 2024 geplant.